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Allgemeine geschäftsbedingungen

AGB

Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung meines Ferienhauses begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit des Ferienhauses kann ausdrücklich nicht garantiert werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

1. Vertragsabschluß
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.

2. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.

3. Pflichten des Gastes
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

4. Nutzungsberechtigte des Ferienhauses und Haustiere
Das Mietobjekt darf nur von der angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache)! Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist, sofern nicht anders vereinbart, das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache und gegen einen Aufpreis erlaubt.

5. An- und Abreise
Das Ferienhaus stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen sind nach Absprache möglich. Mindestmietdauer sind 2 Nächte (Nebensaison) bzw. 7 Nächte (Hauptsaison).

6. Preise
Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Website www.chataslapy.cz und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Bei einer Vermietung sind Nebenkosten wie Bettwäsche, Wasser, Abwasser und Müll im Mietpreis enthalten. Im Mietpreis sind auch 100 kWh (1 Woche) oder 40 kWh (Wochenende) enthalten. Jede weitere kWh kostet 10 Kronen (ca. 40 Cent). Die Endreinigung kostet 750 Kronen (30,- Euro). Handtücher müssen selber mitgebracht werden.Die Kurtaxe von Slapy beträgt 10 Kronen (ca. 40 Cent) pro Person und Nacht für Personen zwischen 18 und 70 Jahren (Kinder zahlnen nichts) Diese wird vor Ort bei Anreise fällig.

7. Bezahlung
Bei Buchung sind 50% des Mietpreises vorab zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Buchung bei mir verbindlich. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Reiseantritt überwiesen werden. Vor Ort ist eine Kaution von 100,- Euro in bar fällig.

8. Haftung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9. Mietobjekt
Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt.

10. Stornierung der Mietvereinbarung
Ich erlauben meinen Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 180 Tage vor Beginn der Mietzeit. Bei kurzfristiger Stornierung (180-60 Tage) berechne ich 20% des vereinbarten Mietpreises, bei 59-31 Tage vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises, bei 30-15 Tagen vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises, bei 14-8 Tagen vor Mietbeginn werden 80% des Mietpreises fällig und bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Mietbeginn 100% der Mietsumme. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern!